Quittung Kleinunternehmer: Vorlage ohne MwSt. (PDF)
Du verkaufst selbstgemachte Dinge, gibst Kurse oder reparierst Fahrräder und nutzt die Kleinunternehmerregelung? Dann weist du keine Umsatzsteuer aus. Mit dieser Vorlage bestätigst du eine Zahlung und kannst per Häkchen den Hinweis nach § 19 UStG auf die Quittung setzen.
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Quittung
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
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Beispiel – hier erscheinen deine Angaben.
Geeignet für: Zahlungen, die du als Kleinunternehmer tatsächlich erhalten hast – bar, per EC-Karte, per Überweisung oder per PayPal –, als Beleg für deine Kunden und deine Unterlagen.
Nicht für: keine Rechnung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes, kein Ersatz für ein Kassensystem oder die Buchführung und kein Beleg für Zahlungen, die nicht wirklich stattgefunden haben.
Was auf die Quittung eines Kleinunternehmers gehört
Die Grundangaben sind dieselben wie bei jeder Quittung. Viele Kleinunternehmer ergänzen sie um Angaben, die auch in ihren eigenen Unterlagen gebraucht werden:
- dein Name oder Firmenname und deine Anschrift;
- der Name des Kunden;
- was verkauft oder geleistet wurde, mit Menge;
- der Betrag – ohne gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer;
- das Datum der Zahlung und die Zahlungsart;
- eine fortlaufende Quittungsnummer, damit du jede Einnahme wiederfindest;
- auf Wunsch der Hinweis, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird;
- deine Unterschrift und, wenn gewünscht, die des Kunden.
Welche Angaben in deinem Fall genau nötig sind, hängt davon ab, was du verkaufst und wie du deine Einnahmen aufzeichnest. Die Liste beschreibt gängige Praxis und ersetzt keine Steuerberatung.
Quittung
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
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Quittung ohne MwSt: der Hinweis nach § 19 UStG
Wer die Kleinunternehmerregelung nutzt, stellt seinen Kunden keine Umsatzsteuer in Rechnung und weist sie auf Belegen nicht aus. Damit Kunden sich nicht wundern, warum keine Mehrwertsteuer auf der Quittung steht, schreiben viele Kleinunternehmer einen kurzen Hinweis dazu.
Das Häkchen im Formular setzt dafür den Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ unter den Betrag – dieselbe Formulierung, die auch die App verwendet. Ob die Regelung für dich gilt, hängt von deinem Umsatz ab; die aktuellen Grenzen nennt dir das Finanzamt oder deine Steuerberatung. Ohne Häkchen erscheint der Satz nicht.
Barverkauf auf dem Markt, im Atelier oder beim Kunden
Auf Märkten, bei Workshops oder bei Aufträgen vor Ort wird oft bar bezahlt. Eine Quittung gibt dem Kunden einen Beleg und dir einen Eintrag für deine Aufzeichnungen. Trag Menge und Art der Ware so ein, dass du sie später zuordnen kannst, und nutz eine fortlaufende Nummer, zum Beispiel KU-2026-042.
Eine Quittungsvorlage ersetzt allerdings kein Kassensystem und keine Kassenaufzeichnung. Wie du deine Bareinnahmen festhalten musst – etwa mit offener Ladenkasse oder elektronischer Kasse –, ist eine Frage für das Finanzamt oder die Steuerberatung, nicht für dieses Formular.
Anzahlung und Restzahlung
Bei Auftragsarbeiten zahlen Kunden oft vorab einen Teil. Für jede Zahlung gibt es dann eine eigene Quittung. Die Art „Teilzahlung“ zeigt Gesamtbetrag, bereits gezahlt, diese Zahlung und den offenen Rest; auch hier kannst du den Hinweis nach § 19 UStG setzen.
Privates verkaufen, obwohl du Kleinunternehmer bist
Verkaufst du etwas aus deinem Privatbesitz, etwa dein altes Fahrrad, ist das in der Regel kein Geschäftsvorgang. Dann passt die Quittung für den Privatverkauf. Für Ware aus deinem Geschäft nutzt du dagegen diese Seite und nicht die Privatverkaufs-Vorlage mit dem Satz zum Gewährleistungsausschluss.
Jeden Tag Quittungen?
Wann die App praktischer ist
Kleinunternehmerregelung einmal einstellen
In der App wählst du die Steuerdarstellung „Kleinunternehmer (§ 19 UStG)“ – jede Quittung erscheint dann ohne Steuerausweis mit passendem Hinweis.
Logo, Firmendaten, Steuernummer
Dein Logo, deine Anschrift und deine Steuernummer stehen automatisch auf jeder Quittung.
Monatsübersicht und Suche
Alle Quittungen mit fortlaufender Nummer, Monatsübersicht und Filter nach Kunde oder Zeitraum – bereit zum erneuten Senden.
Die Android-App kommt bald. Bis dahin kannst du deine Quittung hier auf der Website erstellen.
Häufige Fragen
Ich nehme keine MwSt. – muss ich das auf der Quittung deutlich machen?
Viele Kleinunternehmer schreiben einen kurzen Hinweis darauf, damit klar ist, warum keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird – zum Beispiel „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.“ Welche Formulierung in deinem Fall passt und welche Angaben dein Beleg zusätzlich braucht, klärst du am besten mit deiner Steuerberatung.
Wie ist das mit der 250-€-Grenze bei Barverkäufen?
Die 250 Euro tauchen in Diskussionen oft auf. Gemeint ist meist die Kleinbetragsrechnung aus dem Umsatzsteuerrecht, für die weniger Angaben genügen als für eine normale Rechnung. Was genau für deine Belege gilt, wird in Foren widersprüchlich beantwortet – verlass dich darauf nicht, sondern frag das Finanzamt oder eine Steuerberatung.
Quittung oder Rechnung als Kleinunternehmer?
Eine Quittung bestätigt, dass Geld angekommen ist; eine Rechnung fordert es an und muss als Beleg im Sinne des Umsatzsteuergesetzes bestimmte Angaben enthalten. Viele Kleinunternehmer geben Barkunden eine Quittung und schreiben Geschäftskunden eine Rechnung. Für Rechnungen nutzt du am besten eine Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware – diese Website erstellt nur Quittungen.
Brauche ich zwingend eine Kasse, wenn die meisten Kunden bar zahlen?
Das hängt davon ab, wie du deine Bareinnahmen aufzeichnest; in Foren werden dazu offene Ladenkasse und elektronische Kassensysteme genannt, mit teils widersprüchlichen Aussagen. Eine Quittung ist nur der Beleg für den Kunden und ersetzt keine Kassenaufzeichnung. Die Antwort für deinen Fall gibt das Finanzamt oder deine Steuerberatung.
Muss eine Quittung für Kleinunternehmer eine fortlaufende Nummer haben?
Dazu gibt es unterschiedliche Aussagen: manche sagen, die Nummer müsse fortlaufend sein, andere, sie müsse nur eindeutig sein. Praktisch ist eine fortlaufende Nummer in jedem Fall, weil du jede Einnahme schnell wiederfindest. Im Formular trägst du sie unter „Weitere Angaben“ ein.
